Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
ist ein international gültiges Funkzeugnis.
Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen Zone 1-4 teilnehmen zu können.
Dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses.
Voraussetzungen
• Mindestens 15 Jahre,
• ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC
Preiße auf anfrage.