Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Alle seegängigen Boote solten mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet sein.
Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen,
ist der Erwerb, Verbringung und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet,
wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann.
Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man eine Waffenbesitzkarte.